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Seminarbedingungen

 
1. Seminaranmeldung
Ihre telefonische Reservierung ist unverbindlich. Da die Teilnehmerzahl in unseren Qualitäts-Seminaren immer begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, eine frühzeitige Reservierung vorzunehmen. Anruf genügt! Umgehend erhalten Sie unser Anmeldeformular. Dieses schicken Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zu. Schriftliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bestätigt. Mit Kunden kommuniziert die ISC CONSULT auch per Telefax und E-Mail. Sollten Sie diesen Service nicht wünschen, bitten wir um einen Hinweis. Evtl. entstandener Materialaufwand wird von uns ggf. erstattet.
 
2. Teilnahmebestätigung/Unterlagen
14 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und weitere Informationen, oder eine Nachricht, falls das Seminar nicht stattfindet. Nur diese Bestätigung berechtigt Sie zur Teilnahme am Seminar. Vor Erhalt der Teilnahmebestätigung getätigte Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, erfolgen auf eigenes Risiko.
 
3. Zahlung
Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung, also vor Seminarbeginn, ohne Abzug zu entrichten. Die ISC CONSULT übernimmt für Sie die Abrechnung der Seminar- und Hotelkosten mit dem Arbeitgeber. Anderweitige Regelungen, insbesondere abweichende Fälligkeits- und Zahlungsvereinbarungen, werden von uns nicht akzeptiert.
 
4. Stornierung
Durch eine schriftliche Stornierung bis vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen Ihnen von Seiten ISC CONSULT keine Kosten. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen zum Seminar ohne vorherige Stornierung ist ISC CONSULT berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon müssen Sie bei einer Stornierung ab vier Wochen vor Seminarbeginn mit Stornokosten seitens des Hotels rechnen. Selbstverständlich besteht jedoch immer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wobei eventuelle Stornierungskosten entfallen.
 
5. Rücktritt und Kündigung durch den Seminarveranstalter
Die Referenten/Dozenten werden von uns für jedes Seminar speziell ausgewählt, um die Praxisnähe unserer Seminare sicherzustellen. Ort, Inhalt und Ablauf des Programms sowie der Einsatz bestimmter Referenten/Dozenten können von ISC Consult, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, geändert werden. Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen – wie bei Erkrankung des Referenten/Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – ein Seminar abzusagen. Schadensersatz kann – gleich aus welchem Grund – nur bis zur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen und deren angestellte Mitarbeiter.
 
6. Seminargebühren/Hotelkosten
Alle Seminargebühren verstehen sich pro Person exklusive MwSt. sowie aller Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung. Die ISC CONSULT hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, dies gilt insbesondere für die Hotelreservierung. Falls Sie ein Seminar ohne Übernachtung im Seminarhotel wünschen, kreuzen Sie bitte auf dem Anmeldeformular das entsprechende Feld an. In diesem Fall wird eine Tagespauschale berechnet. Diese beinhaltet unter anderem Tagungsgetränke, Kaffeepausen und das Mittagessen inklusive eines Softgetränks.
 
7. Veranstalter und Gerichtsstand
Veranstalter/Vertragspartner ist immer unsere Betriebsgesellschaft: ISC CONSULT, Ingo Schmidtke Asenbach 23, 58579 Schalksmühle. Für unsere Seminare gelten ausschließlich die Seminarbedingungen der ISC CONSULT Gerichtsstand ist 58507 Lüdenscheid.
 
8. Kostentragung im Streitfall – Rechtliche Durchsetzung durch den
    Betriebsrat im Streitfall
Die ISC CONSULT akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen in diesen Fällen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber liegt es am Betriebsrat, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.
 
9. Haftung bei Unfällen
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während des Rahmenprogrammes unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.